Entsorgungshinweise

Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Als Besitzer von Altgeräten sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen vor der Abgabe vom Gerät getrennt werden.

Altgeräte können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. kommunale Wertstoffhöfe) abgeben. Die Standorte finden Sie unter anderem unter www.stiftung-ear.de.

Bitte löschen Sie personenbezogene Daten auf Altgeräten eigenverantwortlich vor der Abgabe.

Batterien und Akkus

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Sie können sie unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen, im Handel oder an uns (per ausreichend frankierter Post) zurückgeben. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die chemischen Zeichen darunter bedeuten: Pb = Blei, Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber.